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BUCHUNG

Bedingungen

Mietvertrag (Muster) / AGB

Sardinien Haus am Meer, Inhaber Werner Voigt, -im folgenden „Vermittler“ genannt- vermittelt die Vermietung von ausgesuchten Ferienwohnungen, Villen und Ferienhäusern auf Sardinien im Namen und für Rechnung des jeweiligen unterkunftsgewährenden Vermieters - im folgenden „Vermieter“ genannt. Der Mietvertrag kommt zwischen dem/den Unterkunftssuchenden -im folgenden „Mieter“ genannt - und dem Vermieter zustande. Der Vermittler handelt im Namen und Auftrage des Vermieters.

Der Mieter mietet das in Sardinien, (folgt: Ort, genaue Adresse) gelegene (Name des Hauses) für den Zeitraum xxx bis xxxx für xxxxxx Personen zum Gesamtpreis von xxxx (Euro xx - Person/Tag/Woche) ggf. zuzüglich der variablen Nebenkosten (s.u.) und ggf. Kaution.

Der Vermieter wird bei allen angebotenen Häusern vor Ort vertreten durch die jeweils in den Kontaktinfos genannten Personen (Vertreter des Vermieters vor Ort).


1. Beschreibung des Mietgegenstands
Der Mietgegenstand wird durch die Ihnen jeweils bei Angebot, Reservierung oder Buchung per Link mitgeteilte und auf das jeweilige Haus bezogene Beschreibung des gemieteten Hauses beschrieben.

2. Buchung

Mit Ihrer Buchung haben Sie dem Vermieter den Abschluss dieses Mietvertrages verbindlich angeboten. Die Buchung ist per E-Mail bzw. fernmündlich vorgenommen worden. Im Kopf dieses Vertrages ist als Buchungsbestätigung die fragliche Mietzeit, die Anzahl der mitreisenden Personen sowie der Mietpreis aufgeführt. Die per E-Mail versandte Buchungsbestätigung fungiert als Voucher bei der Anreise (Nachweis der Buchung vor Ort am Mietobjekt). Die Buchung ist wirksam mit der gegenseitigen entsprechenden Erklärung und nicht erst mit dem Eingang der Vermittlungsgebühr (Provision, sog. "Anzahlung"). Mit der Buchung verpflichtet sich der Mieter, die durch den Vermittler erhaltenen Kontakte zu den Mietobjekten/Eigentümer nicht unter Umgehung von weiterzugeben oder zu nutzen; d. h. auch ggf. folgende Buchungen für über den Vermittler kennengelernte Objekte ausschließlich über den Vermittler zu tätigen. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus ausdrücklich und unwiderruflich, in einem solchen Falle die entsprechende Provision an den Vermittler zu zahlen. Der Vermittler behält sich außerdem vor, in solchen Fällen - auch nachträglich - darüberhinaus Anzeige zu erstatten.


Mit einer Buchung stimmt der Mieter dem Verfahren zu, dass er über alle ggf. notwendig werdenden Änderungen, die den Vertragsgegenstand berühren, insbesondere Änderungen an den gemieteten Objekten, Terminen, Wegbeschreibungen, Zahlungsmodalitäten ausschließlich über die vom Vermittler übermittelte E-Mail informiert werden wird. Bitte kontrollieren Sie Ihr E-Mail-Postfach entsprechend und sorgen Sie dafür, dass Ihr E-Mail-Postfach erreichbar ist für die Übermittlung der korrekten Mailadresse.

Der Mieter ist verpflichtet, rechtzeitig (mindestens 10 Tage vor Beginn des Mietzeitraums) folgende Angaben direkt an die Vermieter bzw. deren Beauftragte mitzuteilen: Anreisezeitpunkt am vereinbarten Treffpunkt bzw. Mietobjekt, Mobiltelefonnummer, unter der der Mieter am Anreisetag erreichbar ist (das Telefon muss eingeschaltet sein), Bedarf an Bettwäsche, Handtüchern und ggf. weitere bisher nicht beanspruchte Zusatzleistungen (Kinderhochstuhl, Kinderbett, Brennholz etc.) Dazu erhält der Mieter nach Eingang der Anzahlung detaillierte Informationen zur Kontaktaufnahme mit dem Vermieter (bzw. dessen Beauftragten) und eine detaillierte Anreisebeschreibung zum Treffpunkt bzw. Mietobjekt.


3. Bezahlung

Bei Vertragsabschluss ist eine "Anzahlung" (Provision, Vermittlungsgebühr) von X EURO (der jeweils einschlägige Betrag wird in der Buchungsbestätigung aufgeführt) innerhalb einer Woche auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto des Vermittlers zu leisten. Bei der Überweisung sind Namen des Mieters und Buchungsnummer anzugeben.


Der Restbetrag des Gesamtpreises (Vermietungsanteil) ist - wenn nicht in der Buchungsbestätigung anders vermerkt -  zu Beginn des Mietzeitraums zu leisten direkt an den jeweiligen Vermieter). Ist der Vermieter nicht vor Ort ansässig, muss der Restbetrag (Vermietungsanteil) auf das Konto des Vermieters oder des Vermittlers eingezahlt werden. Der Vermittler leitet diesen Betrag dann weiter an den Vermieter. Er fungiert auch in diesem Fall nicht als Vermieter, sondern lediglich als sein Vertreter. Der Eingang der Anzahlung und des Restbetrages (sofern letzterer über den Vermittler gezahlt wird) wird per E-Mail bestätigt. Die jeweilige Kontoverbindung wird per E-Mail oder Fax oder Brief mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen behält sich der Vermieter und der Vermittler den Rücktritt vom Vertrag (s.u. Ziffer 11) vor. 


Ehegatten werden durch die Buchung gemeinsam berechtigt und verpflichtet; sie haften für die Zahlung des Mietpreises als Gesamtschuldner.

4. Leistungsbeschreibung

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung des Mietobjektes auf der jeweiligen Seite des Angebots www.sardinien-haus-am-.meer.de (z. B. www.sardinien-haus-am-meer.de/hausname.html). Die Einrichtung und Ausstattung ist nach den Komfortbedürfnissen und dem Geschmack des Vermieters ausgewählt worden. Sie dürfen das Mietobjekt nur mit denjenigen Personen bewohnen, die auch in der Anmeldung genannt sind. Bei einigen Objekten sind die Gesamtpreise abhängig von Zahl und Alter der Personen (Kleinkinder bis 4, Kinder 4-12, Jugendliche 12-18, Erwachsene 18 plus). Dies ist auf der jeweiligen Website bei der Preisaufstellung vermerkt und in dem von uns versandten Angebot dargestellt /aufgerechnet.

Bei Überbelegung wird der Vermieter eine Nachforderung erheben oder die überzähligen Personen des Hauses verweisen. Als Überbelegung wird auch kurzfristiger Übernachtungsbesuch gewertet, wenn der Vermieter, sein Vertreter oder der Vermittler keine Kenntnis davon hatten. Der Vermittler kann im Falle der Überbelegung entsprechend eine Zuzahlung zur vereinbarten Provision verlangen. Auch das Aufstellen von Zelten auf dem Grundstück des Hauses bedarf der vorherigen Zustimmung eines der oben genannten Personen. Bitte lassen Sie das Mietobjekt bei Mietende in einwandfreiem Zustand mit allem Zubehör zurück. Die Möbel müssen - wenn nichts anderes abgesprochen wurde - bei Beendigung der Mietperiode wieder so aufgestellt werden, wie sie am Anfang vorgefunden wurden.

Der Vermittler behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Beschreibung des Mietobjektes zu erklären, über die der Mieter vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Eine Unter- oder Weitervermietung des Objekts sowie eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken, auch als Reiseveranstalter, ist ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung des Vermieters ausgeschlossen.

1. Beschreibung
2. Buchung
3. Bezahlung
4. Leistungsbeschreibung
5. Nebenkosten
6. Endreinigung
7. Kaution
8. Sachbeschädigung
9. Leistungs- / Preisänderungen
10. Ersatzperson, Räcktritt,
     Umbuchung,  Nichtantritt,
      Nichtinanspruchnahme
      von Leistungen
10a. Rücktritt betr. Corona
11. Rücktritt durch Vermieter
12. Haftung + Beschränkung der Haftung
13. Gewährleistung,
       Mitwirkungspflicht,
       Ausschluss von Anspüchen,
       Verjährung
14. Versicherungen

15. Buchungsbestätigung /Voucher
16. Gerichtsstand
17. Unwirksamkeit /salv. Klausel
18. Vermittler und
       Kontaktadresse

Diesen Vertrag erkennen Sie durch Ihre per e-mail, Post oder telefonische Vereinbarung erfolgte Buchung an. Das wird Ihnen in der jeweiligen Buchungsbestätigung nochmal mitgeteilt. Beachten Sie insbesondere die hier beschriebenen Bedingungen zum Thema Reiserücktritt, Endreinigung und Nebenkosten zustandekommt.

Beachten Sie dabei bitte, dass die hier dargestellte Version je nach gemietetem Haus natürlich in den Formulierungen entsprechend angepasst wird (das betrifft insb.§ 1)

Ein ausgedrucktes und unterschriebenes Exemplar dieses Vertrages schicken wir Ihnen auf Wunsch zu.


5. Nebenkosten

Variable Nebenkosten wie Gas, Wasser, Strom, Heizmaterial, Internetzugangs- und verbrauchskosten  sind je nach Haus im Mietpreis enthalten oder nicht. Sind diese nicht im Mietpreis inbegriffen, werden sie direkt mit dem Vermieter vor Ort nach Zählerstand bzw. Verbrauchsmessung oder- sollten keine Zähler installiert sein - nach einer vorher vereinbarten Tagespauschale pro Person abgerechnet. Näheres steht in der jeweiligen Buchungsbestätigung.

Gleiches gilt für weitere ggf. variable (von der Personenzahl abhängige) Kosten wie Gartenpflege, Hausmeisterkosten, Poolpflege, tägliche Reinigung, wo diese ausdrücklich in der Buchungbestätigung genannt sind.
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6. Endreinigung des Ferienobjektes

Die Endreinigung ist bei einigen Objekten im Gesamtpreis enthalten, bei anderen nicht. Näheres steht - von Haus zu Haus ggf. unterschiedlich - in Angebot und Buchungsbestätigung. In jedem Fall ist das gemietete Objekt besenrein und in aufgeräumtem Zustand und nach Abwasch des Koch- und Essgeschirrs zu hinterlassen.
Alle Möbel und Gegenstände müssen sich bei Auszug wieder dort vorfinden, wo diese bei Bezug des Objekts gestanden haben.
Ausnahmen werden - abhängig vom jeweiligen Mietobjekt - in Angebot und Buchungsbestätigung mitgeteilt.
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7. Kaution

Die Höhe der Kaution für das von Ihnen gemietete Objekt (falls überhaupt für Ihr Objekt eine solche verlangt wird) wird Ihnen im Angebot und in der Buchungsbestätigung mitgeteilt und ist auf der Website bei jedem Haus genannt. Die Kaution wird vor Ort in bar direkt an den Vermieter oder dessen ausgewiesenen Vertreter hinterlegt und bei Übergabe des Hauses erstattet (jeweils gegen Quittung) Sollten am Mietobjekt Schäden durch den Mieter entstanden sein und die sich nicht während der Anwesenheit der Mieter regulieren lassen, bleibt die Kaution zu Händen des Vermieters, bis die Schäden abgerechnet sind und wird danach anteilig unbar erstattet. 
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8. Sachbeschädigung

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Er haftet dem Vermieter gegenüber für Schäden, die durch ihn und/oder seine Kinder und/oder seine Gäste verursacht werden. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter alle Schäden anzuzeigen, die während seines Aufenthaltes in dem Mietobjekt aufgetreten sind.

Der Mieter erkennt die jeweilige Hausordnung, soweit sie ihm durch den Vermieter ausgehändigt wurde, an. Das Rauchen innerhalb der Räumlichkeiten des Mietobjekts ist – vorbehaltlich einer vorherigen Zustimmung des Vermieters - grundsätzlich untersagt.

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9. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Vermieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich über den Vermittler in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Vermieter dem Mieter eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Mietpreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Vermieter den Mieter unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Mieter berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Mieter hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von dem Vermieter über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. 

Mit der Buchung erkennt der Mieter sich damit einverstanden, dass er über alle ggf. notwendig werdenden Änderungen, die den Vertragsgegenstand berühren, insbesondere Änderungen an den gemieteten Objekten, Terminen, Wegbeschreibungen, Zahlungsmodalitäten ausschließlich über E-Mail informiert wird. 
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10. Ersatzperson, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Der Mieter hat das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in den Vertrag eintritt. Der Vermieter kann dem Eintritt eines Dritten nur dann widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften des Ziellandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Mieter und der Dritte dem Vermieter gegenüber als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die entstehenden Mehrkosten.
Der Mieter kann bis Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem Vermittler vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist - auch bei telefonischem Rücktritt - jeweils der Eingang der Erklärung beim Vermittler. Dem Vermieter und dem Vermittler stehen bei Rücktritt des Mieters eine angemessene Entschädigung zu. Die Entschädigung beträgt
bis 50 Tage vor Mietbeginn: 25% des Mietpreises
ab 49. Tag vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises.
Die Entschädigung wird mit Erklärung des Rücktritts sofort fällig. Sollte es zu einer (auch teilweisen) Wiedervermietung kommen, wird der Vermieter den Mietpreis ganz oder anteilig erstatten. Das Recht des Mieters, dem Vermieter einen geringeren Vergütungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt unbenommen.
Umbuchungswünsche des Mieters können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag durch Neuanmeldung des Mieters erfüllt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die auf Grund von anderweitiger Vermietung des ursprünglich gemieteten Zeitraums nur geringfügige Kosten verursachen.

Bezieht der Mieter das gemietete Objekt nicht, erscheint er dort verspätet oder reist er vor dem vertraglichen Mietende ab aus Gründen, die nicht von dem Vermieter zu vertreten sind, so behalten der Vermieter und der Vermittler den vollen Vergütungsanspruch. Für die entstehenden Aufwendungen bei den hier genannten nachträglichen Änderungen (Ersatzperson, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen) ist an den Vermittler eine Pauschale in Höhe von Euro 65,- zu zahlen.


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10a. Besonderes Rücktrittsrecht angesichts der Coronaepidemie

Wir gewähren ein besonderes Rücktrittsrecht unter diesen Bedingungen:
Sollte der italienische oder der Heimatstaat des Mieters auf Grund der Entwicklung der Covid 19-Epidemie neue Beschränkungen des Reiseverkehrs erlassen oder neue Maßnahmen verfügen, die einen Urlaubsaufenthalt beeinträchtigen, kann die Buchung auf Antrag des Mieters - die Zustimmung des Eigentümers vorausgesetzt - entweder unter Anrechnung aller bereits erfolger Zahlungen auf einen späteren Termin verschoben oder unter Erstattung aller Kosten ganz aufgehoben werden. Bestehende Regelungen begründen kein Rücktrittsrecht in diesem Sinne:
- Abstandsregelungen am Strand (10 m zwischen Schirmen)
- Maskenpflicht in Innenräumen
- Meldepflichten laut https://app.euplf.eu/#/
- Einschränkungen die nur für Ungeimpfte gelten (Quarantäneauflagen im Heimatland)
- Coronainfektion des Kunden oder der Mitreisenden

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11. Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter kann seinerseits von Angebot, Reservierung oder Vertrag zurücktreten, wenn einer seiner Leistungsträger seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringt, gleichgültig, ob die Gründe dafür von diesem zu vertreten sind, oder wenn vorher bekanntwerdende Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt oder aus Nachbargrundstücken, hoheitliche Anordnungen oder andere Umstände die ordnungsgemäße Durchführung der Buchung unmöglich machen.
In diesem Falle wird dem Mieter der gesamte, bereits eingezahlte Mietpreis ohne Abzug erstattet. Der Vermieter und der Vermittler werden sich bemühen, ein möglichst gleichwertiges Ersatzquartier anzubieten. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Es bestehen auch keine Ansprüche auf Ersatz für Aufwendungen des Mieters für die Suche eines anderen Quartiers, verlorengegangene Urlaubstage oder andere Unannehmlichkeiten.
Stört der Mieter ungeachtet einer Abmahnung die Ruhe oder den Frieden auf dem Grundstück oder verursacht grobe Eingriffe in die Landschaft, Bepflanzung oder Tierhaltung auf dem Grundstück oder den Nachbargrundstücken, so kann der Vermieter ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Wird dem Vermieter die Unter- oder Weitervermietung des Objekts und/oder eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken, auch durch Reiseveranstalter bekannt, ohne dass dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde, so kann der Vermieter ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Einer Abmahnung durch den Vermieter bedarf es in schwerwiegenden Fällen nicht. Es gelten die Bestimmungen aus Ziffer 10 "Ersatzperson, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen".
Der Vermieter behält unter Maßgabe der dort genannten Fristen den Anspruch auf das Entgelt für die vorgesehene Mietzeit, bzw. ist zur Erstattung von bereits erhaltenen Leistungen nicht verpflichtet. 

Mit der Buchung erkennt der Mieter sich damit einverstanden, dass er über alle ggf. notwendig werdenden Änderungen, die den Vertragsgegenstand berühren, insbesondere auch Rücktritt durch den Vermieter aus den o. g. Gründen ausschließlich über E-Mail informiert werden wird.
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12. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Im Falle der Nichtverfügbarkeit des reservierten Mietobjektes, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter ein anderes, qualitativ vergleichbares Mietobjekt anzubieten. Sollte der Vermieter kein vergleichbares Mietobjekt anbieten können, dann wird der Vermieter dem Mieter die an den Vermieter direkt oder über den Vermittler geleisteten Mietzahlungen rückerstatten. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Bei sonstigen Schäden des Mieters ist die Haftung des Vermieters beschränkt auf den dreifachen Mietpreis, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Vermieter herbeigeführt worden ist und soweit der Vermieter für einen dem Mieter entstehenden Schaden nicht wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Schadenersatzanspruch gegen dem Vermieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen oder faktisch nicht möglich ist.

Für Unfälle oder Schäden, die dem Mieter, seine Familienangehörigen oder dessen Besuchern durch Benutzung von Pools, Tennisplätzen oder anderen Einrichtungen auf dem Grundstück entstehen, übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung. Die Benutzung des Pools, der Balkone, Terrassen und Dachterrassen erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder sind jederzeit zu beaufsichtigen. Der Vermittler weist darauf hin, dass die Pools unbeaufsichtigt sind und dass das Springen vom Beckenrand (sofern nicht anders angegeben) streng verboten ist. Um die Sicherheit bei der Nutzung von Pools und Tennisplätzen zu gewährleisten, sind alle für das Mietobjekt geltenden Vorschriften einzuhalten.

Der Vermieter und/oder der Vermittler haften nicht:

  • in Fällen höherer Gewalt wie Krieg, Bürgerkrieg, Feuer, Wasser, extreme Hitze oder Kälte, Ungezieferplage, hoheitliche Anordnung, Ölpest, Kernenergie, Meeres-, Strand- oder Algen-, Seegrasverschmutzung, Umweltschäden, Epidemien, Erdbeben, sonstige Katastrophen oder Unfälle etc.
  • für örtliche Gegebenheiten, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, oder Beeinträchtigungen aus der Umgebung, die für ihn nicht vorhersehbar sind.
  • für alle Angaben, die das Mietobjekt nicht direkt betreffen.
  • bei gelegentlichen Ausfällen oder Störungen der Elektro-, Gas- und Wasserversorgung.
  • bei Diebstahl, Feuer- oder Wasserschäden am Eigentum des Mieters

Der Vermittler haftet nicht:

  • für nicht erfüllte vertragliche Verpflichtungen des Vermieters
  • für nicht erfüllte vertragliche Verpflichtungn der Dienstleister des Vermieters
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13. Gewährleistung / Mitwirkungspflicht, Ausschluss von Anspüchen und Verjährung

Sollten beim Bezug des Objektes Mängel festgestellt werden, so ist der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich dazu verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten (Mitwirkungspflicht). Der Mieter muss seine Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter und dem Vermittler melden, damit die Mängel überprüft und gegebenenfalls beseitigt werden können oder eventuell ein Ersatzobjekt zur Verfügung gestellt werden kann. Eine Mängelanzeige ausschließlich gegenüber dem Vermieter genügt nicht. Sollte der Mieter seiner Meldepflicht gegenüber dem Vermieter nicht nachkommen, sind Schadenersatz- bzw. Minderungsansprüche gegenüber dem Vermieter ausgeschlossen.

Der Vermittler weist darauf hin, dass Landhausvillen in freier, unberührter Natur fast nie bis zum Gartentor asphaltierte Zugangswege haben. Man erreicht dieselben über die sogenannten weißen Straßen, d.h. Schotterstraßen, welche manchmal ziemlich steil, eng oder mit Schlaglöchern versehen sein können. Mit normalen PKWs können grundsätzlich alle Zufahrtswege langsam befahren werden. Der Vermieter ist nicht verantwortlich, wenn durch Unwetter der Zufahrtsweg schlechter befahrbar geworden ist und/oder wenn der Fahrzeughalter nicht in der Lage ist, Schotterwege bzw. enge, steile Wege zu befahren.
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14. Versicherungen

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Mietpreis nicht enthalten, ebensowenig eine Kranken, Unfall- oder Gepäckversicherung. Bitte überprüfen Sie Ihre persönlichen Versicherungen und schließen Sie gegebenenfalls eine entsprechende Versicherung ab. 
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15. Buchungsbestätigung/Voucher

Auf diesen Vertrag wird in der dem Kunden per E-Mail zugesandten Buchungsbestätigung ("Voucher") ausdrücklich Bezug genommen. Auch ohne eine schriftliche Ausfertigung dieses Mustervertrags stellt diese elektronische Buchungsbestätigung einen bindenden Vertrag dar.
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16. Gerichtsstand

Für jede Streitfrage im Zusammenhang mit der Buchung und der Vermittlung gilt als Gerichtsstand Berlin, soweit dem nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
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16. Gerichtsstand

Für jede Streitfrage im Zusammenhang mit der Buchung und der Vermittlung gilt als Gerichtsstand Berlin, soweit keine gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
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17. Unwirksamkeit/Salvatorische Klausel

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.

Sollten eine oder mehrere der aufgeführten Bedingungen rechtlich unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt. Die unwirksame Klausel wird dann durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten Inhalt in rechtlich zulässiger Weise entspricht.


Datum Datum

Mieter Vermittler
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18. Vermittler/Kontaktadresse in Deutschland

Vertreter der Vermieter/Eigentümer: Werner Voigt

Vermittler: Werner Voigt
Firma: Werner Voigt / Sardinien Haus am Meer
Cartoe, I-08022 Dorgali NU, Sardegna, Italia
registriert beim Finanzamt Kreuzberg (Berlin)
14/573/60729

Postadresse in Deutschland:
Werner Voigt Dieffenbachstr. 78 10967 Berlin

Telefonnummer für alle:

mobil: gerne auch whatsapp / SMS 0049 (0) 1723548247

mailadresse für alle: anfrage@sardinien-haus-am-meer.de

mailadresse für alle: anfrage@sardinien-haus-am-meer.de

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